KiTas St. Nikolaus und St. Heinrich: Aufnahmekriterien

Unsere Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien der Kath. Kita St. Nikolaus mit Außenstelle St. Heinrich

Wir nehmen grundsätzlich alle Kinder auf, die sich bei uns anmelden. Sind allerdings mehr Bedarfsanmeldungen als Plätze vorhanden, so werden vorrangig folgende Anmeldungen und Kriterien berücksichtigt:

  • Kinder aus Familien mit besonderen wirtschaftlichen, sozialen und/oder gesundheitlichen Lebensumständen (z.B. festgestellter individueller Förderbedarf, Pflegefall in der Familie, behinderte Geschwister, Anfrage des Jugendamtes)
  • Kinder die innerhalb unserer Einrichtungen / unserer Standorte die Gruppenform wechseln müssen
  • Kinder, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits die Einrichtung besuchen
  • Kinder aus unserer katholischen Pfarrei Franz von Assisi
  • Kinder von Alleinerziehenden
  • Berufstätigkeit / Ausbildung der Erziehungsberechtigten
  • Gruppenstruktur: ältere Kinder sollten vor jüngeren Kinder berücksichtigt werden (Förderung vor Schuleintritt), Mischverhältnis von Alter, Geschlecht, Sprachen der Kinder

Folgende Aspekte müssen dabei beachtet werden:

  • Kinder aus der Standortgemeinde werden vorrangig aufgenommen. Soweit Plätze vorhanden sind, können wir Kinder anderer Wohngemeinden aufnehmen.
  • Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung können nur nach Absprache und Prüfung der Voraussetzungen der bedarfsgerechten Förderung des Kindes in unserer Einrichtung aufgenommen werden (behindertengerechte Räume, geeignetes Personal, etc.).
  • U3-Plätze, die nicht an ein- und zweijährige Kinder vergeben werden können, können nach Absprache mit dem Jugendamt an Kinder unter einem Jahr vergeben werden.
  • Spätestens bei Aufnahme des Kindes muss von den Eltern eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die Auskunft über für den Besuch der Kindertageseinrichtung relevanten gesundheitlichen Einschränkungen gibt und den schriftlichen Nachweis über den Impfschutz des Kindes anzeigt (Pflicht: Masernimpfung).
  • Wir nehmen ganzjährig im laufenden Kindergartenjahr Kinder auf, sofern Plätze frei werden.

Stand: 14.1.2021