Das Firm-Paten-Amt
Jede/r Jugendliche, der/die sich Firmen lässt, soll eine/n Firmpaten/-patin haben.
Die Taufpaten können, müssen aber nicht unbedingt auch Firmpaten sein.
Es empfiehlt sich sogar manchmal (z.B. aufgrund des Alters und der Lebenssituation der Taufpaten), dass sich Jugendliche selbst einen Firmpaten (auch außerhalb der eigenen Familie) suchen, welche/r für sie/ihn als Gesprächspartner und Ratgeber in Glaubens und Lebensfragen in Frage kommt.
Das Kirchenrecht der katholischen Kirche, der Codex des kanonischen Rechtes (CIC) empfiehlt ausdrücklich, dass der Taufpate auch der Firmpate sein soll (Can. 893 §2). Dies ist eine Empfehlung, aber kein Muss. Der Firmling darf sich also seine Patin oder seinen Paten selbst aussuchen. Wichtig: Sie oder er müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben und katholisch gefirmt sein.
(aus: katholisch.de)
(Zu den Regelungen für Paten siehe CIC, Cann. 872-874.)
Dafür ist natürlich ein deutlicher „Erfahrungsvorsprung“ in eben diesen Fragen und somit ein entsprechender Altersabstand zum jugendlichen Firmanden dafür sinnvoll und notwendig.
Das Firmpatenamt sollte nicht leichtfertig übernommen werden. Dazu gehört auch, mit der/dem Jugendlichen bereits in der Zeit der Firmvorbereitung ins Gespräch zu kommen und ihr/ihm auch nach der Firmung weiter als Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen, gegebenenfalls auch mit Rat und Tat zur Seite und vor allem „hinter ihr/ihm“ zu stehen.
Beim Firmgottesdienst drückt der Pate/die Patin dies dadurch aus, dass er/sie beim Firmritus tatsächlich hinter ihr/ihm steht und dabei die Hand auf die Schulter des Jugendlichen legt.
Weitere Informationen zum Thema Firmung: