Das Taufpaten-Amt
Taufpaten sind beim Taufgottesdienst dabei, werden dabei formal nach ihrem Glauben und ihrer Bereitschaft gefragt. Dass Kind im Glauben zu begleiten. Gemeinsam mit den Eltern tragen sie Sorge für die religiöse Erziehung des Kindes.
Sie bezeugen auch die Spendung dieses Sakramentes.
Dabei ist es natürlich sinnvoll und wünschenswert, dass sich die Patenschaft nicht nur in Geschenken für das Kind äußert, sondern dass die Paten eine persönliche Beziehung zum Kind aufbauen und den Eltern und dem Kind eine emotionale Stütze sind.
Einigen ist noch die Regelung aus früherer Zeit bekannt, die besagte, dass der Pate „automatisch“ die Fürsorgepflicht für das Patenkind übernimmt, falls die Eltern früh sterben sollten. Dies ist heutzutage in Deutschland nur möglich, wenn diese Fürsorgepflicht vorher rechtskräftig und namentlich in das Testament der Eltern eingeschrieben wurde.
Um Taufpate sein zu können, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein.
Wenn die Taufe nicht gerade in der Pfarrei / Gemeinde stattfindet, in der der Pate seinen ersten Wohnsitz hat, muss der Pate rechtzeitig einen Patenschein einreichen.
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