(Diese Informationen wurden am 19. Juli 2015 als Beitrag auf dieser Homepage veröffentlicht.)
Beschlüsse des Kirchenvorstands der Pfarrei Franz von Assisi zu Standortentscheidungen für Kirchen und Gemeindehäuser der Pfarrei
Nach Gründung der Pfarrei Franz von Assisi am 30. Nov. 2014 hat der Finanzausschuss der Pfarrei die Haushalte der bisher vier selbständigen Pfarreien zusammengeführt.
Das Ergebnis wurde im Kirchenvorstand (KV) vorgestellt und diskutiert. Ergebnis dieser Diskussion war die Feststellung, dass es unserer Pfarrei auf Dauer nicht gelingen wird alle Gebäude zu unterhalten.
Nach eingehender Diskussion beschließt der KV im Juni 2015, die Frage nach dem Erhalt aller Standorte ernsthaft anzugehen. Ein Prozess zur Klärung dieser Frage wird eingeleitet.
Nach zwei Klausurtagungen, einem Workshop, Gemeindeversammlungen und Sitzungen verschiedener Arbeitsgruppen, wo neben den finanziellen Gesichtspunkten ausführlich die veränderten Bedingungen für die pastorale Arbeit erarbeitet wurden (Priestermangel und deutlicher Rückgang der Kirchenbesucherzahlen, sowie zunehmende Überalterung der aktiven Gemeinden ) hat der KV der Pfarrei Franz von Assisi auf seiner Sitzung am Di., 11. Juli 2017 zu diesem Thema Beschlüsse gefasst.
Diese beinhalten:
Langfristig sind die Standorte St. Birgitta (ökum. Zentrum Mettenhof), St. Heinrich, St. Joseph, St. Nikolaus gesichert.
Für alle anderen Standorte wird nach Kooperationspartnern gesucht. Dafür kommen evangelisch Nachbargemeinden infrage. Andere sinnvolle Kooperationen sind ebenfalls möglich.
Für St. Bonifatius oder einen alternativen Standort wird geprüft, ob es sinnvoll erscheint, in ein Kirchengebäude ein Kolumbarium zu integrieren. Ein Trauerzentrum kann dazugehören.
Die Gespräche für alle Veränderungen müssen bis zum 1. Okt. 2017 aufgenommen und bis zum Jahresende 2018 abgeschlossen sein.
Dieser Prozess der Neustrukturierung muss bis zum 31. 12. 2023 abgeschlossen sein.
Nicht zu erhaltende Kirchenstandorte sind bis zu diesem Termin aufzulösen. Es wird beschlossen, das für diese Standorte keine Renovierungsmaßnahmen mehr vorgenommen werden. Das gilt nicht für unabweisbare Reparaturarbeiten in einem vertretbaren Rahmen.
Der KV hat für die Kirche Liebfrauen keinen Beschluss gefasst, da diese sich im Eigentum des Erzbistums Hamburg befindet.
Nach den kommenden Sommerferien soll es, möglichst im Monat September 2017, eine große Informationsveranstaltung geben, in der noch einmal ausführlicher über diese Beschlüsse und das weitere Verfahren informiert und diskutiert werden soll.
Pfarrer Leo Sunderdiek
Zum Download: Kirchenvorstand, 2017, Beschlüsse, Bekanntmachnug