Eine Kirchengemeinde lebt von vielen engagierten Menschen, die sich und ihren Glauben in die Gemeinschaft einbringen. Wo viele Menschen miteinander in Beziehung treten und gut koordiniert und sinnvoll geplant miteinander viele Veranstaltungen, Gruppen, Feste und Gottesdienste organisieren, durchführen und feiern, bedarf es Gremien, die all dies koordinieren und zusammenführen, damit die Gemeinden und die Pfarrei als ganzes sinnvoll und harmonisch zusammenarbeiten können.
Wir freuen uns und sind dankbar, über jede und jeden, der/die sich in den Gremien der Pfarrei ehrenamtlich / freiwillig engagiert!
Die Aufgaben der Gremien in einer Pfarrei, ihre Zusammensetzung und deren Beziehungen zueinander sind im Statut über pfarreiliche und gemeindliche Pastoralgremien im Erzbistum Hamburg (StatPG) und dem Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) für das Erzbistum Hamburg festgelegt.
Dort finden Sie auch alle Details über die Gremien, die hier nur als Übersicht dargestellt werden können.
Die Gemeindeteams (und damit indirekt auch der größte Teil des Pfarrpastoralrates) sowie der Kirchenvorstand (bis auf den Pfarrer, ggfs. Kaplan und die/den Vertreter*in des Pfarrpastoralrates) werden von den Mitgliedern der Pfarrei direkt gewählt.
Zu den Gremienwahlen finden Sie HIER Informationen.
Bei Fragen zu den Gremien wenden Sie sich an den jeweiligen Gremienvorstand oder den Pfarrer.
Zu den Diözesanen Dokumenten und Regelungen zu Pfarreiorganen (Kirchenvorstand und Pastoralgremien)
Zum Thema “Gremien in der Pfarrei” auf der Homepage des Erzbistums Hamburg
Kirchenvorstand (anstelle dessen zur Zeit: Verwaltungsrat)
Der Kirchenvorstand ist ein (vorwiegend) gewähltes Gremium einer Pfarrei. Ihm gehören neben den gewählten ehrenamtlichen Kirchenvorständen der Pfarrer und gegebenenfalls ein Kaplan oder ein weiterer Priester der Pfarrei sowie ein/e Vertreter/in des Pfarrpastoralrates an (siehe KVVG §25(1)).
Die gewählten Mitglieder können Vertreter verschiedener Einrichtungen und Gruppierungen der Pfarrei sein.
Seine Aufgabe ist die rechtliche Vertretung und Verwaltung der Pfarrei. Dazu bildet er u.a. Ausschüsse für die Bereiche Finanzen, Personal, Bau und Kindertagesstätten (siehe KVVG §28).
Die gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes sind von den Gemeindemitgliedern (in der Regel) für vier Jahre gewählt (Ausnahmen bis 2027: für fünf Jahre, siehe Information HIER).
Da sich 2022 für die Wahl zum Kirchenvorstand nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen ließen, wurden, entsprechend des Gesetzes über die Besetzung der Verwaltungsorgane der Kirchengemeinden und des Gemeindeteam-Wahlgesetzes, vom Generalvikar ersatzweise Personen für einen Verwaltungsrat ernannt.
Dieser und seine Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten die auch der Kirchenvorstand hätte. Aufgrund dieser Umstände kann der Verwaltungsrat nicht die oben genannten Ausschüsse besetzen. Er bildet lediglich einen Verwaltungsausschuss.
Gemeindeteams
Die Mitglieder der Gemeindeteams sind von den Gemeindemitgliedern (in der Regel) für vier Jahre gewählt (Ausnahmen bis 2027: für fünf Jahre, siehe Information HIER). Ein Gemeindeteam besteht aus je drei bis fünf Personen.
Auf der Ebene der Gemeinden wirken die Gemeindeteams und die Gemeindekonferenz als Pastoralgremien an der praktischen Umsetzung des Pastoralkonzepts mit.
Zu den Aufgaben der Gemeindeteams gehören insbesondere:
- die Koordinierung der Aufgaben, Maßnahmen und Projekte in der jeweiligen Gemeinde hinsichtlich der kirchlichen Grundvollzüge Martyria, Diakonia und Liturgia
- Information und Kommunikation
- die Ermöglichung und die Förderung von Kooperationen sowie der Kontakt zu Orten kirchlichen Lebens
- die Förderung der Vernetzung innerhalb der Gemeinde, der Pfarrei und des Sozialraumes
- die Organisation, die Unterstützung und die Koordinierung ehrenamtlichen Engagements in der Gemeinde
- die Einberufung, die Vorbereitung und die Leitung der Gemeindekonferenz (StatPG §14) sowie die Sicherung von Ergebnissen der Gemeindekonferenz sowie die Koordinierung der daraus folgenden Aufgaben, Maßnahmen und Projekte
- die Anmeldung finanzieller Bedarfe beim Finanzausschuss der Kirchengemeinde für die Haushaltsplanung.
In unserer Pfarrei haben wir derzeit sechs Gemeindeteams. Sie finden eine Übersicht unter dem folgenden Link:
Zum Thema Gemeindeteams im StatPG
Gemeindekonferenzen
Die Gemeindeteams laden in regelmäßigen Abständen die Themenverantwortlichen und die Vertreter der vor Ort in der betreffenden Gemeinde tätigen Orte Kirchlichen Lebens zu den Gemeindekonferenzen.
Die Gemeindekonferenzen sind Zusammenkünfte zur Beratung sämtlicher pastoraler Belange von grundlegender Bedeutung auf der Ebene der Gemeinden.
Die Gemeindekonferenzen wählen und entsenden jeweils Vertreter in den Pfarrpastoralrat.
Das Thema “Gemeindekonferenzen” finden Sie im StatPG
Themenverantwortliche
Die Gemeindeteams schlagen dem Pfarrer je nach Sachlage, Notwendigkeit und Verfügbarkeit Themenverantwortliche für bestimmte pastorale Themenfelder (insbesondere der Schwerpunkte laut Pastoralkonzept) zur Ernennung vor. Nach Bedarf können durch den Pfarrpastoralrat Themenkonferenzen auf der Ebene der Pfarrei veranstaltet werden.
Pfarrpastoralrat
Der Pfarrpastoralrat ist das pastorale Entscheidungsgremium auf Ebene der Pfarrei.
Grundlage des pastoralen Handelns in der Pfarrei ist das erarbeitete Pastoralkonzept. Da sich das gesellschaftliche Umfeld stetig ändert und die Kirche darauf reagieren möchte, muss auch dieses Pastoralkonzept immer wieder überprüft und justiert werden. Das ist eine der Aufgaben des Pastoralrates.
Dem Pfarrpastoralrat gehören folgende Mitglieder an:
- je Gemeindeteam ein Mitglied aus dessen Mitte durch Wahl
- je Gemeinde ein bis drei weitere durch die Gemeindekonferenz entsandte Vertreter nach StatPG §17 (2)
- je Ort kirchlichen Lebens ein von diesem nach eigenen Regeln benannter Vertreter, soweit von dem jeweiligen Ort des kirchlichen Lebens noch kein Vertreter im Pfarrpastoralrat vertreten ist
- ein vom Kirchenvorstand aus seiner Mitte entsandtes Mitglied
- bis zu drei vom Pastoralteam aus seiner Mitte entsandte Vertreter
- der Pfarrer
Jeder Pfarrpastoralrat wählt und entsendet einen Vertreter in das regionale Pastoralforum.
Das Thema Pfarrpastoralrat finden Sie im StatPG
Pastoralteam
Jede Pfarrei verfügt über ein Pastoralteam.
Diesem gehören neben dem Pfarrer der Pfarrei die vom Erzbischof zum Dienst in dieser Pfarrei bestellten Geistlichen (Pastoren, gegebenenfalls Kaplan) und die in der Pastoral der Pfarrei tätigen hauptberuflichen MitarbeiterInnen an (Diakone, Gemeindereferent*innen, Pastoralreferent*innen, gegebenenfalls weitere Berufe).
Das Pastoralteam trägt in seiner Gesamtheit Verantwortung für die ganze Pfarrei.
Da die Kirche St. Nikolaus, welche zur Pfarrei Franz von Assisi gehört, den Ehrentitel “Propsteikirche” trägt, trägt der Pfarrer der Pfarrei Franz von Assisi den Titel “Propst“.
Die aktuellen Mitglieder des Pastoralteams finden Sie HIER.
Bei Fragen zum Pastoralteam wenden Sie sich an den Pfarrer.
Das Thema Pastoralteam finden Sie im StatPG
Eine Übersciht der Gremien und Räte auf Ebene des Erzbistums Hamburg finden Sie HIER.
(Titelbild: Pfarrbriefservice.de, Grafiken: Erzbistum Hamburg)