Der Patenschein
Die Patenschaft für ein Kind zu übernehmen, ist eine schöne und auch verantwortungsvolle Aufgabe. Aber auch bei einer Taufe gibt es einige Formalitäten zu beachten.
Die Person des Paten wird von den Eltern (oder ggfs. den Sorgeberechtigten) des Täuflings bestimmt. Bei einer Taufe eines Jugendlichen (ab 14 Jahren) oder Erwachsenen bestimmt dieser die Person selbst (siehe auch den Link ganz unten).
Sofern der Pate nicht Mitglied derselben Pfarrei / Gemeinde ist, in der das Kind getauft werden soll, muss jeder Taufpate einen Patenschein (Patenbescheinigung) vorlegen. Dieser bestätigt die Eignung desjenigen, die Patenschaft übernehmen zu können. Hierfür muss der Taufpate Mitglied einer christlichen Kirche und gefirmt oder konfirmiert sein. Das Mindestalter zur Übernahme einer Patenschaft beträgt 16 Jahre.
(Zu diesen kirchenrechtlichen Regelungen siehe CIC, Cann. 872-874.)
Wird das Kind katholisch getauft, muss mindestens einer der Paten ebenfalls katholisch und gefirmt sein. Andere Personen, die als Paten vorgesehen sind, aber eine andere Konfession haben (z. B. evangelisch sind), können zusätzlich Taufzeugen sein.
Wird ein Kind evangelisch getauft, sollte mindestens einer der Taufpaten ebenfalls evangelisch und konfirmiert sein. Die anderen Taufpaten müssen lediglich Mitglied einer christlichen Kirche sein.
Sie bekommen den Patenschein zum Zweck des Taufpaten-Amtes beim Pfarrbüro in derjenigen Pfarrei, in welcher der Pate seinen ersten Wohnsitz hat.
Wenn Sie nicht sicher sind, zu welcher Pfarrei Sie gehören, können Sie dies ermitteln, und zwar bei einem ersten Wohnsitz
Bitte rufen Sie dort zu den jeweils angegebenen Öffnungszeiten an oder besser noch schreiben Sie eine E-Mail an das jeweilige Pfarrbüro. Geben Sie dabei bitte Ihren vollen Namen und Adresse an. Der Patenschein wird Ihnen dann in der Regel innerhalb einiger Tage zugeschickt. Diesen Schein müssen Sie dann rechtzeitig bei der Pfarrei / Gemeinde einreichen, in der das Kind getauft wird.
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Symbolbild: Pixabay